Kollegstufe

Kollegstufe
Kol|leg|stu|fe 〈f. 19Kurssystem für das 11. bis 13. Schuljahr mit allgemeinbildendem u. auf das Berufsziel hin orientiertem Unterricht

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Kol|leg|stu|fe, die:
Schulform mit Kurssystem, in der alle Schüler der Klassen 11 bis 13 in einer gemeinsamen Schule mit berufs- u. studienorientierter Abteilung unterrichtet werden.

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Kollegstufe,
 
Bezeichnung des Deutschen Bildungsrats für eine reformierte gymnasiale Oberstufe; 1972 wurde die Oberstufe des Gymnasiums mehrfach reformiert und zum Teil auch die Bezeichnung Kollegstufe übernommen (Bayern). In der Kollegstufe sind der Jahrgangsklassenverband zugunsten von Kursgruppen aufgelöst, das Schuljahr in selbstständige Studienhalbjahre geteilt und der Fächerkanon auf drei Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-ästhetisches, mathematisch-naturwissenschaftliches und gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld) konzentriert. Aus diesen Aufgabenfeldern stellt sich der Schüler nach Lernfähigkeit und Interesse oder Neigung und unter Berücksichtigung bestimmter Pflichtbindungen sein Kursprogramm zusammen, das vertieft behandelte Leistungskurse einerseits und allgemeine Bildung sichernde Grundkurse andererseits enthält. Die Benotung der schriftlichen, mündlichen und gegebenenfalls praktischen Leistungen erfolgt nicht mehr nach der sechsstufigen Notenskala, sondern mithilfe eines Punktesystems (15 Punkte = sehr gut, 0 Punkte = ungenügend). Im Laufe der Oberstufenjahre erreicht der Schüler eine große Anzahl von Punkten, die in einem komplizierten, gewichteten Umrechnungsverfahren zusammen mit den in den Abiturprüfungen erreichten Punkten das Ergebnis der Abschlussqualifikation ergibt. Die Kollegstufe ist demnach eine enttypisierte Stufenschule. Aufgrund länderspezifischer Festlegungen zum Fächerangebot, zu den Kombinationsmöglichkeiten der Fächer, zum Stundenanteil von Leistungs- und Grundkursen, zur Abwahl von Kernfächern (wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen oder Naturwissenschaften) sowie zu den Voraussetzungen und Pflichtinhalten der Abiturprüfung ist sie trotz kultusministerieller Vereinbarungen recht uneinheitlich. Bundesweit hat das zu unterschiedlichen Leistungsanforderungen an das Reifezeugnis geführt, zumal einige Länder Abiturprüfungsaufgaben zentral durch ihre Kultusministerien stellen lassen, andere den einzelnen Gymnasien selbst umfangreiche Vorschlagsrechte für die Abiturprüfungsaufgaben einräumen.

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Kol|leg|stu|fe, die: Schulform mit Kurssystem, in der alle Schüler der Klassen 11 bis 13 in einer gemeinsamen Schule mit berufs- u. studienorientierter Abteilung unterrichtet werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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